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Finanzierung für gesetzlich Versicherte
Wer gesetzlich krankenversichert ist, besucht zunächst eine oder auch mehrere
psychotherapeutische Sprechstunden in einer
psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung
– z. B. bei uns. Patienten erhalten dort
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eine erste diagnostische Einschätzung |
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Empfehlungen für das weitere Vorgehen: Ist eine ambulante Psychotherapie das Richtige? Oder könnte z. B. ein Beratungsangebot helfen? |
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eine schriftliche „individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde“ als Bescheinigung Ihres Besuchs |
Um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren,
rufen Sie uns bitte zu unseren Telefonzeiten
an. Wir bemühen uns um eine Terminvergabe innerhalb weniger Wochen. Sollten unsere Sprechstundentermine
ausgebucht sein, hilft Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung weiter.
Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten,
egal ob wir einen Therapieplatz bereitstellen können oder nicht. Die psychotherapeutische Sprechstunde
beschränkt sich meist auf einen Termin und beinhaltet noch keine Behandlung.
Wenn wir keine ambulante Therapie anbieten können, haben Sie zwei Möglichkeiten:
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Entweder Sie bemühen sich bei einer anderen psychotherapeutischen Praxis um einen Therapieplatz oder |
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Sie wenden sich an die Koordinationsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Legen Sie dort als Nachweis die individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde vor, die Sie von uns erhalten haben. |
Wenn wir einen Therapieplatz anbieten können, beginnen wir mit sogenannten probatorischen Sitzungen.
Diese werden von der Krankenkasse auf jeden Fall bezahlt. Hier können Sie zusammen mit dem Therapeuten herausfinden,
ob die persönliche „Chemie“ stimmt und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entsteht. Sie sprechen über
die Diagnose, entwickeln Therapieziele und planen Behandlungsschritte. Anschließend stellt der Therapeut den Therapieantrag.
Sobald die Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt wird, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.
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